![]() |
|
|
Neue Enegieeffizienz-Anforderungen durch EU-Ökodesign-VerordnungMit der am 06.07.2005 ergangenen EUP-Richtlinie 2005/32/EG (Ökodesign-Richtlinie) hat das europäische Parlament einen verbindlichen Rahmen für die Definition der Anforderung an Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von energiebetriebenen Produkten geschaffen. Die Umsetzung der Richtlinien in deutsches Recht erfolgte mit dem Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz-EBPG), das am 07.03.2008 in Kraft getreten ist. |






